Master SaaS Agreement/ Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Enterprise AI Communication Platform „TUCANO STUDIO"
Version 4.0 vom 05.08.2026
Präambel
Die Rethinking Places GmbH (nachfolgend „Anbieter") entwickelt und betreibt mit TUCANO STUDIO eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) für die KI-gestützte Erstellung, Verarbeitung, Verwaltung, Freigabe, Bereitstellung und Analyse audiovisueller Unternehmenskommunikation.
TUCANO STUDIO unterstützt Unternehmen dabei, Kommunikationsprozesse effizient, nachvollziehbar und markenkonform abzubilden. Die Plattform kombiniert klassische Medienverarbeitung mit künstlicher Intelligenz, Workflow-Automatisierung, rollenbasierten Freigabeprozessen sowie Funktionen zur Einhaltung organisatorischer und regulatorischer Anforderungen.
TUCANO STUDIO richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Plattform ist nicht für Verbraucher bestimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für sämtliche Leistungen des Anbieters im Zusammenhang mit TUCANO STUDIO. Sie berücksichtigen insbesondere die Anforderungen moderner Enterprise-Software, cloudbasierter Dienste, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des europäischen AI Acts sowie weiterer einschlägiger europäischer und nationaler Rechtsvorschriften.
Die Parteien verfolgen das gemeinsame Ziel, Unternehmenskommunikation unter Wahrung von Datenschutz, Informationssicherheit, geistigem Eigentum und unternehmerischer Kontrolle effizient zu digitalisieren. Dabei gelten insbesondere folgende Grundprinzipien:
- Customer Ownership
- Confidential by Default
- Human in the Loop
- AI Transparency
- Security by Design
- Privacy by Design
- No AI Training without Opt-in
Diese Grundprinzipien sind bei der Auslegung sämtlicher Vertragsbestandteile zu berücksichtigen.
§ 1 Vertragsparteien
(1) Anbieter der Plattform TUCANO STUDIO ist Rethinking Places GmbH, Trautenaustraße 16, 10717 Berlin, Deutschland. (nachfolgend „Anbieter")
(2) Vertragspartner ist ausschließlich das Unternehmen, die Organisation oder öffentliche Einrichtung, welche den Vertrag mit dem Anbieter abschließt (nachfolgend „Kunde").
Natürliche Personen handeln ausschließlich als vertretungsberechtigte Organe oder autorisierte Nutzer des Kunden.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters im Zusammenhang mit TUCANO STUDIO.
Hierzu gehören insbesondere
- die Webanwendung,
- mobile Anwendungen,
- APIs,
- KI-Dienste,
- Renderingdienste,
- Template-Bibliotheken,
- Speicher- und Downloadfunktionen,
- Integrationen,
- Supportleistungen,
- Enterprise-Funktionen,
- Professional Services,
- sämtliche zukünftigen Erweiterungen der Plattform.
(2) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Individuelle Verträge und einzeln verhandelte in Schriftform, beiderseits unterzeichnete Regelungen gehen diesen AGB vor.
§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Das Vertragsverhältnis kann insbesondere aus folgenden Dokumenten bestehen:
- Enterprise Agreement oder Order Form
- Individuelles Angebot
- Service Level Agreement (SLA)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Acceptable Use Policy
- AI Transparency Statement
- Datenschutzerklärung
- Produktbeschreibung
- Preisübersicht
- Dokumentation
- technische Spezifikationen
- Security & Trust Center
Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge.
§ 4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Vertrages gelten folgende Definitionen:
Administrator: Vom Kunden benannte Person, die berechtigt ist, Nutzer anzulegen, Rollen zu vergeben, Projekte freizugeben, Unternehmenseinstellungen vorzunehmen, Integrationen einzurichten.
AI Output: „AI Output" bezeichnet sämtliche durch KI-gestützte Funktionen der Plattform erzeugten, vorgeschlagenen, transformierten oder bearbeiteten Ergebnisse. Hierzu gehören insbesondere Texte, Transkripte, Übersetzungen, Untertitel, Zusammenfassungen, Metadaten, Videoschnittvorschläge, Audiobearbeitungen, Sprachoptimierungen, Kapitelmarken, Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder sowie sonstige durch KI generierte oder unterstützte Inhalte. AI Output kann vollständig oder teilweise auf Customer Content beruhen.
AI Processing: „AI Processing" bezeichnet sämtliche Verarbeitungsvorgänge, bei denen künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, statistische Modelle oder vergleichbare algorithmische Verfahren eingesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere: Automatische Analyse, Spracherkennung, Transkription, Untertitelung, Audioverbesserung, Videoanalyse, Inhaltsklassifizierung, Textgenerierung, Übersetzung, Qualitätsverbesserung, automatische Formatanpassung und sonstige KI-gestützte Verarbeitung.
API: „API" bezeichnet sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Programmierschnittstellen einschließlich Authentifizierungsmechanismen, Dokumentationen und Zugriffsschlüssel.
Audit Log: „Audit Log" bezeichnet systemseitig erzeugte Protokolle über sicherheitsrelevante oder administrative Ereignisse innerhalb der Plattform, soweit diese Funktion Bestandteil des jeweiligen Tarifs ist.
AI Services: Sämtliche KI-gestützten Funktionen der Plattform. Hierzu gehören insbesondere Transkription, Untertitel, Audiooptimierung, Schnittvorschläge, Inhaltsanalyse, Textgenerierung, Übersetzungen, Qualitätsverbesserungen, Sprechererkennung, Template-Anwendung, Metadatenextraktion und weitere zukünftige KI-Funktionen.
Authorized User: Natürliche Person, welche durch den Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurde.
Beta Features: „Beta Features" sind Funktionen, die ausdrücklich als Beta-, Preview-, Pilot-, Test- oder Early-Access-Funktion gekennzeichnet sind und deren Produktreife noch nicht abgeschlossen ist.
Business Day: Business Day ist jeder Werktag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
Confidential Information: „Vertrauliche Informationen" sind sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen einer Partei, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Hierzu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Quellcodes, Algorithmen, KI-Konfigurationen, Prompt-Bibliotheken, Kundenlisten, Preislisten, Produkt-Roadmaps, Marketingstrategien, Vertragsunterlagen, technische Dokumentationen, Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsdaten, Customer Content, Ergebnisse, Projektinformationen und Unternehmenswissen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Customer: Das vertragschließende Unternehmen.
Customer Content: Customer Content umfasst sämtliche durch den Kunden oder in dessen Auftrag bereitgestellten, erzeugten oder innerhalb der Plattform verarbeiteten Inhalte. Hierzu gehören insbesondere: Videos, Audiodateien, Sprachaufnahmen, Bilder, Grafiken, Logos, Schriftarten, Corporate-Design-Elemente, Markenbestandteile, Kundentemplates, Kundenpräsentationen, Texte, Untertitel, Transkripte, Übersetzungen, Metadaten, Freigaben, Projektinformationen, Kunden-Wissensdatenbanken, Kunden Styleguides, Corporate Language, Customer Value Modelle, Personas, Kommunikationsrichtlinien, Audio-Assets, Voice Profiles und sonstige digitale Inhalte einschließlich sämtlicher Bearbeitungsstände.Customer Content umfasst ausdrücklich auch sämtliche daraus entstehenden Zwischenstände.
Customer Data: Alle personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verarbeitet werden.
Customer Intellectual Property: Sämtliche Rechte des Kunden an Customer Content, Marken, Logos, Designs, Templates, Prozessen, Kommunikationskonzepten, Wissensdatenbanken, Promptbibliotheken, Unternehmenssprache, Geschäftsgeheimnissen und sonstigem geistigen Eigentum.
Customer Workspace: Der organisatorisch getrennte Bereich innerhalb der Plattform, welcher einem Kunden eindeutig zugeordnet ist. Ein Workspace umfasst insbesondere Nutzer, Rollen, Projekte, Templates, Freigaben, Customer Content, Integrationen und Einstellungen.
Derived Data: „Derived Data" sind technische oder statistische Informationen, die aus der Nutzung der Plattform abgeleitet werden, ohne Rückschlüsse auf konkrete Customer Content oder personenbezogene Daten einzelner Kunden zuzulassen. Hierzu gehören insbesondere Performancekennzahlen, Fehlerraten, Systemauslastungen, aggregierte Nutzungsstatistiken und technische Qualitätsparameter. Derived Data enthalten keine vertraulichen Kundeninformationen.
Documentation: „Dokumentation" umfasst sämtliche Bedienungsanleitungen, technische Beschreibungen, API-Dokumentationen, Release Notes und Hilfedokumente des Anbieters.
Downtime: „Downtime" bezeichnet den Zeitraum, in dem die Plattform außerhalb geplanter Wartungsfenster für sämtliche Nutzer eines Kunden objektiv nicht erreichbar ist.
Enterprise Features: „Enterprise Features" sind Funktionen, die ausschließlich in Enterprise-Tarifen oder aufgrund gesonderter Vereinbarungen bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise Single Sign-on, Rollen- und Rechtemanagement, Audit Logs, individuelle Datenregionen, API-Zugriffe, Enterprise Support, individuelle SLAs, Integrationen und sonstige Features der Enterprise Version.
Incident: „Incident" bezeichnet ein ungeplantes Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit oder Sicherheit der Plattform oder der verarbeiteten Daten beeinträchtigt.
Maintenance Window: „Maintenance Window" bezeichnet einen im Voraus angekündigten Zeitraum geplanter Wartungsarbeiten.
Platform: „Plattform" bezeichnet sämtliche vom Anbieter betriebenen cloudbasierten Dienste unter der Bezeichnung TUCANO STUDIO einschließlich Webanwendung, Backend, APIs, KI-Dienste, Datenbanken, Renderingdienste, Speicher, Integrationen, mobilen Anwendungen und zukünftigen Erweiterungen.
Platform Intellectual Property: „Platform Intellectual Property" umfasst sämtliche Rechte des Anbieters an der Plattform. Hierzu gehören insbesondere Software, Quellcode, Datenbanken, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Designs, KI-Systeme, Templates des Anbieters, Dokumentationen, Marken, Logos, Produktnamen, Verfahren und technische Konzepte. Nicht umfasst sind Customer Intellectual Property und Customer Content.
Processing: „Processing" bezeichnet sämtliche Verarbeitungsvorgänge im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO sowie sämtliche technisch erforderlichen Verarbeitungen nicht personenbezogener Daten.
Professional Services: „Professional Services" sind gesondert beauftragte Beratungs-, Implementierungs-, Schulungs-, Workshop- oder Integrationsleistungen des Anbieters.
Project: „Project" bezeichnet eine innerhalb der Plattform angelegte organisatorische Einheit zur Verwaltung zusammengehöriger Customer Content.
Scheduled Maintenance: Geplante Wartungsarbeiten gemäß Service Level Agreement.
Subprocessor: „Subprocessor" bezeichnet einen durch den Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
Third Party AI Provider: „Third Party AI Provider" bezeichnet externe Anbieter künstlicher Intelligenz, deren Modelle oder Dienste zur Erbringung einzelner Plattformfunktionen eingesetzt werden. Der Anbieter ist berechtigt, Third Party AI Provider auszutauschen, sofern hierdurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
User: „User" bezeichnet jede natürliche Person, die durch den Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurde.
§ 5 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform TUCANO STUDIO während der Vertragslaufzeit als cloudbasierten Software-as-a-Service-Dienst über das Internet zur Verfügung.
(2) TUCANO STUDIO dient der Erstellung, Verarbeitung, Organisation, Qualitätssicherung, Freigabe, Bereitstellung und Analyse audiovisueller Unternehmenskommunikation unter Einsatz klassischer Softwarefunktionen sowie KI-gestützter Assistenzsysteme.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils vereinbarten Tarif, der Leistungsbeschreibung, dem Service Level Agreement sowie etwaigen Individualvereinbarungen.
(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Leadgenerierung, Conversion, Umsatzsteigerung oder sonstige geschäftliche Ergebnisse geschuldet.
(5) Die Plattform ersetzt keine rechtliche, steuerliche, journalistische oder fachliche Beratung. KI-generierte Ergebnisse dienen ausschließlich als Unterstützung des Kunden und sind vor einer Veröffentlichung oder geschäftlichen Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 6 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters, durch Abschluss einer individuellen Vereinbarung, durch elektronische Bestellung über die Plattform oder durch sonstige ausdrückliche Annahme durch den Anbieter zustande.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn
a) Zweifel an der Identität des Kunden bestehen,
b) gesetzliche oder regulatorische Vorgaben entgegenstehen,
c) Sanktions- oder Embargovorschriften betroffen sind,
d) begründete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen,
e) der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 7 Registrierung und Unternehmenskonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Unternehmenskontos (Workspace) voraus.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, wahrheitsgetreue, aktuelle Unternehmensdaten bereitzustellen.
(3) Änderungen der Unternehmensdaten sind unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen zu überprüfen und geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft oder Vertretungsberechtigung anzufordern.
(5) Der Anbieter kann Registrierungen sperren oder löschen, sofern falsche Angaben gemacht wurden, gesetzliche Vorgaben verletzt werden, Sicherheitsrisiken bestehen und/ oder der Kunde trotz Aufforderung erforderliche Angaben nicht nachreicht.
§ 8 Administratoren und Nutzerverwaltung
(1) Jeder Kunde benennt mindestens einen Administrator.
(2) Administratoren sind insbesondere berechtigt, Nutzer anzulegen, Nutzer zu löschen, Rollen zu vergeben, Projekte zu verwalten, API-Zugänge einzurichten, Integrationen zu aktivieren, Unternehmenseinstellungen vorzunehmen und Berechtigungen zu ändern.
(3) Sämtliche Handlungen eines Administrators gelten als Handlungen des Kunden.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl seiner Administratoren, die Verwaltung der Nutzer, die Vergabe von Berechtigungen und interne Freigabeprozesse.
(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, interne Berechtigungen des Kunden zu überprüfen.
§ 9 Zugangsdaten und Authentifizierung
(1) Zugangsdaten sind geheim zu halten.
(2) Zugangsdaten dürfen ausschließlich autorisierten Nutzern zugänglich gemacht werden.
(3) Der Kunde verpflichtet seine Nutzer, sichere Passwörter zu verwenden, Zugangsdaten nicht weiterzugeben und unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Multi-Faktor-Authentifizierung, Passwortanforderungen, Sicherheitsrichtlinien, Session-Timeouts, IP-Beschränkungen, und Single-Sign-On verpflichtend vorzusehen, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform.
(3) Eine Nutzung über den vereinbarten Vertragsumfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4) Insbesondere unzulässig sind Verkauf der Plattform, Vermietung, Unterlizenzierung, Hosting für Dritte, Bereitstellung als Managed Service, Aufbau konkurrierender Plattformen soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Geistiges Eigentum des Anbieters
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Dies gilt insbesondere für Software, Quellcode, Algorithmen, Datenbanken, Benutzeroberflächen, Designs, technische Verfahren, KI-Systeme, Templates des Anbieters, Dokumentationen, Marken, Logos, Produktnamen, APIs, Integrationen, Workflows, Sicherheitsmechanismen einschließlich sämtlicher Bearbeitungen, Weiterentwicklungen und Updates.
(2) Durch diesen Vertrag werden keinerlei Eigentumsrechte an der Plattform übertragen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode zu vervielfältigen, den Quellcode zu verändern, Reverse Engineering vorzunehmen, Software zu dekompilieren, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Customer Intellectual Property
(1) Sämtliche Rechte an Customer Content verbleiben ausschließlich beim Kunden.
Dies umfasst insbesondere in der Plattform produzierte Videos, Audiodateien, Corporate Designs, Templates, Wissensdatenbanken, Projektinformationen und Geschäftsgeheimnisse.
(2) Durch den Upload erhält der Anbieter keinerlei Eigentumsrechte an Customer Content.
(3) Der Anbieter erhält ausschließlich diejenigen Nutzungsrechte, die zwingend erforderlich sind, um den Vertrag zu erfüllen, Inhalte zu speichern, Inhalte zu verarbeiten, Renderings zu erzeugen, Downloads bereitzustellen, KI-Funktionen auszuführen und Projekte innerhalb der Plattform bereitzustellen.
(4) Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Insbesondere wird der Anbieter Customer Content ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Kunden nicht veröffentlichen, vermarkten, lizenzieren, Dritten zu Werbezwecken bereitstellen,für Demonstrationszwecke nutzen oder für eigene Marketingmaßnahmen verwenden.
(5) Die nach Absatz 3 eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch mit Ablauf der in § 29 geregelten Datenvorhaltefrist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Ergebnisse (Output)
(1) Soweit Ergebnisse ausschließlich auf Customer Content beruhen, stehen sämtliche Nutzungsrechte hieran dem Kunden zu.
(2) Enthalten Ergebnisse Bestandteile des Anbieters oder lizenzierter Drittinhalte, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den jeweiligen Lizenzumfang.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass AI Output frei von Rechten Dritter, vollständig, fehlerfrei, rechtlich zulässig, urheberrechtlich schutzfähig und wirtschaftlich geeignet ist.
(4) Der Kunde bleibt verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor ihrer Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 14 AI Governance
(1) Grundsatz: Der Anbieter stellt dem Kunden KI-gestützte Funktionen ausschließlich als unterstützende Werkzeuge zur Verfügung. Die Nutzung künstlicher Intelligenz dient der Unterstützung menschlicher Entscheidungsprozesse und ersetzt weder fachliche, rechtliche, redaktionelle, journalistische, organisatorische noch unternehmerische Entscheidungen des Kunden. Automatisierte Verarbeitungsschritte begründen keine automatische Freigabe oder Veröffentlichung von Inhalten.
(2) Human Oversight: Die Plattform ist nach dem Grundsatz des Human Oversight konzipiert. Soweit nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart, werden durch KI erzeugte Ergebnisse ausschließlich zur Prüfung durch den Kunden bereitgestellt. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Annahme, Ablehnung, Änderung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Verwendung der Ergebnisse.
(3) Human Approval: Automatisch erzeugte Ergebnisse gelten erst dann als freigegeben, wenn sie durch einen hierzu berechtigten Nutzer des Kunden bestätigt wurden. Der Anbieter veröffentlicht Inhalte nicht selbstständig im Namen des Kunden. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich automatisierte Veröffentlichungsprozesse, welche der Kunde ausdrücklich eingerichtet und aktiviert hat.
(4) KI-generierte Ergebnisse: Dem Kunden ist bekannt, dass KI-gestützte Systeme insbesondere sachliche Fehler, unvollständige Ergebnisse, sprachliche Ungenauigkeiten, Halluzinationen, Verzerrungen, fehlerhafte Transkriptionen, fehlerhafte Übersetzungen, urheberrechtlich problematische Inhalte erzeugen können. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass AI Output richtig, vollständig, aktuell, rechtlich zulässig, wirtschaftlich geeignet oder frei von Rechten Dritter ist.
(5) Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor ihrer externen Nutzung sorgfältig zu prüfen.
Dies gilt insbesondere vor Veröffentlichung, Druck, Marketingmaßnahmen, Vertrieb, Pressearbeit, Social Media, Kundenkommunikation, Investorenkommunikation und behördlicher Kommunikation.
§ 15 KI-gestützte Verarbeitung
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass TUCANO STUDIO zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen automatisierte sowie KI-gestützte Verarbeitungstechnologien einsetzt. Der Einsatz künstlicher Intelligenz erfolgt ausschließlich unterstützend und dient der Verarbeitung, Strukturierung, Optimierung und Aufbereitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Hierzu können insbesondere Verfahren zur Transkription, Übersetzung, Untertitelung, Audiooptimierung, Sprechererkennung, Inhaltsklassifizierung, Videoanalyse, Formatkonvertierung, Qualitätsverbesserung sowie vergleichbare KI-gestützte Verarbeitungsschritte eingesetzt werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Modelle künstlicher Intelligenz einzusetzen oder einzelne Modelle durch technisch oder funktional gleichwertige Systeme zu ersetzen, sofern dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch des Kunden auf den dauerhaften Einsatz eines bestimmten KI-Modells oder eines bestimmten Drittanbieters besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass KI-gestützte Systeme trotz größtmöglicher Sorgfalt fehlerhafte, unvollständige, missverständliche oder aus sonstigen Gründen ungeeignete Ergebnisse erzeugen können. Der Anbieter schuldet daher weder die sachliche noch die rechtliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Ergebnisse. Sämtliche durch TUCANO STUDIO erzeugten Inhalte sind vor ihrer Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstigen geschäftlichen Nutzung durch den Kunden eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.
§ 16 Einsatz externer KI-Dienste
(1) Zur Erbringung einzelner Leistungen kann der Anbieter Dienste Dritter einsetzen. Hierzu können insbesondere gehören: Large Language Models, Speech-to-Text-Systeme, Übersetzungsdienste, Audioverarbeitung, Videoanalyse, Renderingdienste, Cloud-Infrastrukturen, Vektor-Datenbanken, Machine-Learning-Dienste. Der Einsatz erfolgt ausschließlich, soweit dies technisch erforderlich, wirtschaftlich angemessen oder funktional notwendig ist.
(2) Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt der Einsatz ausschließlich unter Beachtung der DSGVO, des Auftragsverarbeitungsvertrages, der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der jeweils eingesetzten Subprozessoren.
(3) Der Anbieter verpflichtet Third Party AI Provider vertraglich, soweit rechtlich möglich, zur Einhaltung geeigneter Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
§ 17 Verwendung von Customer Content für KI-Systeme
(1) Der Schutz des geistigen Eigentums sowie der Unternehmensdaten des Kunden bildet einen wesentlichen Bestandteil des TUCANO STUDIO-Plattformkonzepts. Der Anbieter verwendet Customer Content daher grundsätzlich nicht zum Training eigener Modelle künstlicher Intelligenz.
(2) Dies gilt insbesondere für sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder innerhalb der Plattform erzeugten Videos, Audioaufnahmen, Sprachprofile, Transkripte, Untertitel, Bilder, Logos, Markenbestandteile, Templates, Prompts, Wissensdatenbanken, Kommunikationsrichtlinien, Unternehmensinformationen sowie sämtliche daraus abgeleiteten Bearbeitungsstände.
(3) Eine hiervon abweichende Verwendung setzt eine gesonderte, ausdrückliche und dokumentierte Zustimmung des Kunden voraus. Eine solche Zustimmung ist freiwillig und kann projektbezogen, kundenbezogen oder funktionsbezogen erfolgen. Weder die bloße Nutzung der Plattform noch die Aktivierung einzelner Funktionen oder die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen eine Einwilligung in die Verwendung von Customer Content zum Training künstlicher Intelligenz.
(4) Hiervon unberührt bleibt die Verarbeitung anonymisierter oder aggregierter technischer Systemdaten, soweit hieraus weder Rückschlüsse auf konkrete Kundeninhalte noch auf personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden möglich sind.
§ 18 Prompt Governance
(1) Prompts, Promptbibliotheken, Workflows, Anweisungen, Regelsätze, Unternehmenswissen, Corporate Language, Templates, Kommunikationsrichtlinien und vergleichbare Eingaben gelten als Customer Intellectual Property.
(2) Der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Kundenaufträge.
(3) Eine Nutzung zur Entwicklung eigener Promptbibliotheken, Trainingsdaten, Beispielsammlungen, Marketingmaterialien oder Demonstrationen ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden besteht.
§ 19 Vertraulichkeit der KI-Verarbeitung
Sämtliche KI-gestützten Verarbeitungsvorgänge erfolgen ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Der Anbieter behandelt sämtliche Customer Content, AI Output, Prompts, Workflows, Unternehmenswissen, Kommunikationsrichtlinien, Markenbestandteile, Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages. Der Anbieter wird diese Informationen weder wirtschaftlich verwerten noch Dritten außerhalb der zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterauftragsverarbeiter zugänglich machen.
§ 20 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dieses Vertrages sowie der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung zu nutzen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm oder seinen autorisierten Nutzern in die Plattform eingebrachten Inhalte rechtmäßig verarbeitet werden und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde sichert insbesondere zu, dass er über sämtliche zur Nutzung der Plattform erforderlichen Rechte, Lizenzen und datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen verfügt. Dies umfasst insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, datenschutzrechtliche Einwilligungen sowie gegebenenfalls arbeitsrechtliche oder vertragliche Berechtigungen.
(3) Soweit der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet oder Inhalte Dritter in die Plattform einbringt, ist er allein dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, ausschließlich zutreffende und aktuelle Angaben im Rahmen der Registrierung bereitzustellen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern, interne Rollen- und Berechtigungskonzepte entsprechend seiner Organisationsstruktur einzurichten, Customer Content vor der endgültigen Veröffentlichung fachlich und rechtlich zu prüfen, den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder missbräuchliche Nutzungen zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf die Plattform haben können.
(5) Der Kunde wird sämtliche zumutbaren Maßnahmen treffen, um Schäden für den Anbieter, andere Kunden oder Dritte zu vermeiden.
§ 21 Zulässige Nutzung der Plattform
(1) Die Plattform ist ausschließlich für geschäftliche Zwecke innerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte bestimmt. Der Kunde darf TUCANO STUDIO nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Funktionalitäten verwenden.
(2) Nicht gestattet ist insbesondere eine Nutzung,
- zur Begehung oder Vorbereitung rechtswidriger Handlungen,
- zur Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter,
- zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- zum Aufbau konkurrierender Dienste durch systematisches Auslesen der Plattform,
- zur Entwicklung oder zum Training konkurrierender KI-Systeme unter Verwendung der Plattform oder ihrer Ergebnisse,
- zur Überlastung der Infrastruktur durch automatisierte oder missbräuchliche Nutzung,
- zur Verbreitung von Schadsoftware oder sonstigen sicherheitsgefährdenden Inhalten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, um missbräuchliche Nutzungen zu verhindern oder einzuschränken. Hierzu gehören insbesondere die vorübergehende Begrenzung einzelner Funktionen, die Sperrung von API-Zugängen oder die zeitweise Einschränkung einzelner Nutzerkonten. Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde hierüber vorab informiert.
§ 22 Verbotene Inhalte
(1) Der Kunde verpflichtet sich, über TUCANO STUDIO keine Inhalte zu verarbeiten, zu speichern oder bereitzustellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, die terroristische oder extremistische Inhalte enthalten, die Hassrede oder Gewalt verherrlichen, die kindesmissbräuchliches Material oder Darstellungen sexueller Gewalt enthalten, die Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte verletzen, die urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Berechtigung enthalten, die der Verbreitung von Schadsoftware oder vergleichbaren Angriffen dienen.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine KI-generierten Inhalte zu verwenden, soweit diese geeignet sind, Personen über deren Identität, Aussagen oder Handlungen zu täuschen und dadurch erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile hervorzurufen.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte proaktiv zu überwachen. Erlangt der Anbieter jedoch Kenntnis von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, ist er berechtigt, angemessene Maßnahmen bis hin zur Sperrung oder Entfernung der betreffenden Inhalte zu ergreifen.
§ 23 Informationssicherheit
(1) Der Anbieter betreibt TUCANO STUDIO unter Berücksichtigung anerkannter Standards der Informationssicherheit und entwickelt die technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich weiter. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Plattform angemessen zu gewährleisten.
(2) Der Anbieter implementiert hierbei insbesondere Maßnahmen in den Bereichen
- Zugriffs- und Berechtigungskontrolle,
- Verschlüsselung der Datenübertragung,
- Authentifizierung,
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse,
- Backup- und Wiederherstellungsverfahren,
- Schwachstellenmanagement,
- Monitoring und Incident Management.
(3) Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter technischer Verfahren oder Zertifizierungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(4) Der Kunde bleibt unabhängig hiervon für die Sicherheit seiner eigenen Endgeräte, Netzwerke, Zugangsdaten und lokalen IT-Infrastruktur verantwortlich.
§ 24 Wartung, Updates und Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter entwickelt TUCANO STUDIO kontinuierlich weiter, um Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Funktionalität der Plattform zu verbessern. Der Kunde erkennt an, dass cloudbasierte Software einem fortlaufenden Entwicklungsprozess unterliegt und regelmäßige Änderungen Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes sind.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Fehler zu beheben, Sicherheitsupdates einzuspielen, Funktionen technisch anzupassen, Benutzeroberflächen weiterzuentwickeln, KI-Modelle auszutauschen, Integrationen zu erweitern oder einzustellen soweit hierdurch die wesentlichen vertraglich vereinbarten Funktionen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt, sofern dies nach Art und Umfang der Arbeiten möglich ist.
§ 25 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden TUCANO STUDIO während der Vertragslaufzeit als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung über das Internet zur Verfügung. Der Umfang der geschuldeten Verfügbarkeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif sowie den Regelungen des Service Level Agreements (SLA), soweit ein solches Vertragsbestandteil geworden ist.
(2) Soweit kein individuelles SLA vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine marktübliche Bereitstellung der Plattform unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten cloudbasierter Softwaredienste.
(3) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Unterbrechungen oder Einschränkungen,
- während angekündigter Wartungsfenster,
- aufgrund zwingender Sicherheitsmaßnahmen,
- infolge höherer Gewalt,
- aufgrund von Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze,
- durch Ausfälle externer Cloud- oder Infrastrukturanbieter,
- infolge von Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Kunden oder Dritter,
- soweit diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Der Anbieter wird wirtschaftlich angemessene Maßnahmen treffen, um die Verfügbarkeit der Plattform dauerhaft sicherzustellen und auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben.
§ 26 Beta-Funktionen und Pilotprojekte
(1) Der Anbieter kann dem Kunden einzelne Funktionen vor ihrer allgemeinen Markteinführung als Beta-, Preview-, Pilot- oder Early-Access-Version zur Verfügung stellen. Beta-Funktionen dienen ausschließlich der Erprobung neuer Funktionalitäten. Sie können insbesondere unvollständig sein, funktionale Einschränkungen enthalten, eine geringere Stabilität aufweisen, jederzeit geändert oder eingestellt werden.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, eignen sich Beta-Funktionen nicht für produktionskritische Unternehmensprozesse. Der Anbieter übernimmt für Beta-Funktionen keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit. Ungeachtet dessen gelten sämtliche Regelungen dieses Vertrages, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie des Schutzes von Customer Content, auch für Beta-Funktionen.
§ 27 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere sämtliche Customer Content, Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftlichen Kennzahlen, Produktinformationen, technische Dokumentationen, Algorithmen, Sicherheitskonzepte, Unternehmensstrategien, Preise, Vertragsunterlagen sowie sämtliche Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind oder entsprechend gekennzeichnet wurden.
(3) Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen ausschließlich solchen Mitarbeitenden, Organmitgliedern, Beratern oder Unterauftragnehmern zugänglich machen, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben zwingend benötigen und ihrerseits einer angemessenen gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
- die der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren,
- die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen zwingend erforderlich ist.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben hiervon unberührt.
§ 28 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handeln die Parteien nach Maßgabe des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für sämtliche personenbezogenen Daten, die er oder seine Nutzer innerhalb der Plattform verarbeiten. Er ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten, die Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen, die Einholung erforderlicher Einwilligungen sowie die Wahrnehmung der Betroffenenrechte.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Kunden sowie zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
(4) Eigene personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer, die zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, verarbeitet der Anbieter als eigenständig Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 29 Datensicherung und Backup
(1) Der Anbieter führt im Rahmen seines Betriebs angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Plattform sowie der gespeicherten Daten durch.
(2) Hierzu können insbesondere regelmäßige Datensicherungen, redundante Speicherverfahren, technische Wiederherstellungsverfahren sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität und Verfügbarkeit der Plattform gehören.
(3) Die Datensicherung des Anbieters dient ausschließlich der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit der Plattform.
(4) Sie ersetzt ausdrücklich nicht die Pflicht des Kunden, geschäftskritische Inhalte sowie finale Projektergebnisse eigenständig zu sichern.Dem Kunden wird empfohlen, sämtliche finalen Ergebnisse unverzüglich nach ihrer Fertigstellung in seine eigenen Archivierungs- und Dokumentationssysteme zu übernehmen.
§ 30 Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der technischen Möglichkeiten die von ihm innerhalb der Plattform gespeicherten Customer Content sowie die hieraus erzeugten Ergebnisse zu exportieren.
(2) Abhängig von den jeweiligen Einstellungen wird Content nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht, es sei denn der Kunde hat etwas anderes vereinbart.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter die gespeicherten Customer Content grundsätzlich für einen Zeitraum von dreißig Kalendertagen zum Download bereit, sofern gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder berechtigte Sicherheitsinteressen dem nicht entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Customer Content dauerhaft zu löschen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Daten, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, die aufgrund steuer- oder handelsrechtlicher Vorschriften aufzubewahren sind, die zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich sind, deren Speicherung aus Gründen der IT-Sicherheit vorübergehend erforderlich bleibt.
(4) Soweit Customer Content in Sicherungskopien enthalten ist, erfolgt deren endgültige Löschung im Rahmen der regulären Backup-Rotation. Der Anbieter wird Customer Content nach Vertragsende weder wirtschaftlich verwerten noch Dritten zugänglich machen.
§ 31 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, Cyberangriffe erheblichen Ausmaßes, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Umfang und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen treffen.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig aufeinanderfolgende Kalendertage an und ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
§ 32 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den vereinbarten Funktionen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung entspricht und sich für die vertragsgemäße Nutzung eignet.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Software, insbesondere cloudbasierte KI-Anwendungen, aufgrund ihrer technischen Komplexität nicht vollständig frei von Fehlern entwickelt oder betrieben werden kann. Ein Mangel liegt daher nicht bereits dann vor, wenn einzelne Funktionen vorübergehend eingeschränkt sind oder einzelne KI-generierte Ergebnisse von den Erwartungen des Kunden abweichen.
(3) Als Mangel gelten insbesondere nicht technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen, übliche Genauigkeitsschwankungen KI-gestützter Funktionen, vorübergehende Einschränkungen während angekündigter Wartungsarbeiten, Störungen, die durch Drittanbieter oder die IT-Infrastruktur des Kunden verursacht werden, Fehler, die auf einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform beruhen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in nachvollziehbarer Form anzuzeigen und den Anbieter bei der Fehleranalyse angemessen zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung der zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen sowie die Beschreibung der reproduzierbaren Umstände.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Bereitstellung eines Workarounds, Software-Update, Austausch einzelner Komponenten, Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung zu beseitigen.
(6) Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, stehen diesem die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieses Vertrages zu.
§ 33 Verfügbarkeit KI-gestützter Funktionen
(1) Der Kunde erkennt an, dass einzelne KI-Funktionen auf Technologien externer Anbieter beruhen können und deren Verfügbarkeit von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(2) Der Anbieter wird wirtschaftlich angemessene Maßnahmen treffen, um eine kontinuierliche Bereitstellung sämtlicher KI-Funktionen sicherzustellen. Sollte eine einzelne KI-Funktion vorübergehend nicht verfügbar sein, ist der Anbieter berechtigt, ein technisch gleichwertiges Modell einzusetzen, einzelne Verarbeitungsschritte anzupassen, Funktionen vorübergehend einzuschränken oder alternative Verarbeitungstechnologien bereitzustellen soweit hierdurch die wesentlichen Vertragszwecke nicht beeinträchtigt werden.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf den dauerhaften Einsatz eines bestimmten KI-Modells oder eines bestimmten Technologieanbieters.
§ 34 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter ausschließlich auf Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, den wirtschaftlichen Erfolg von Videokampagnen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Reputationsschäden, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Geschäftschancen und mittelbare Vermögensschäden.
(4) Eine Haftung für den Verlust von Customer Content besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Durchführung einer angemessenen Datensicherung durch den Kunden unvermeidbar gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen sowie sämtlicher vom Anbieter eingesetzter Unterauftragnehmer.
§ 35 KI-spezifische Haftungsregelung
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche KI-gestützten Funktionen der Plattform unterstützenden Charakter besitzen und menschliche Entscheidungen nicht ersetzen.
(2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr oder Haftung dafür, dass durch KI erzeugte Ergebnisse sachlich richtig, vollständig, aktuell, urheberrechtlich unbedenklich, markenrechtlich zulässig, wirtschaftlich sinnvoll, regulatorisch ausreichend oder für einen bestimmten geschäftlichen Zweck geeignet sind.
(3) Die Verantwortung für die Prüfung sämtlicher AI Outputs vor ihrer Veröffentlichung oder geschäftlichen Verwendung verbleibt ausschließlich beim Kunden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Inhalte, die veröffentlicht, gegenüber Kunden verwendet, investorenbezogen eingesetzt, journalistisch genutzt, werblich verbreitet,behördlich eingereicht oder sonst außerhalb der Plattform verwendet werden.
§ 36 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieses Vertrages oder geltenden Rechts durch den Kunden oder dessen autorisierte Nutzer beruhen.
(2) Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund rechtswidriger Customer Content, Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Datenschutzverstößen, Verletzungen arbeitsrechtlicher Verpflichtungen, fehlender Einwilligungen, Verletzungen von Geheimhaltungsverpflichtungen, rechtswidriger Verwendung KI-generierter Inhalte.
(3) Die Freistellung umfasst sämtliche angemessenen Aufwendungen des Anbieters, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung, Schadensersatzleistungen, Vergleichskosten, Sachverständigenkosten soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(4) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit geben, sich angemessen an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
§ 37 Versicherung
(1) Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten, soweit dies nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs wirtschaftlich angemessen ist.
(2) Auf Verlangen eines Enterprise-Kunden wird der Anbieter das Bestehen einer entsprechenden Versicherung in geeigneter Form nachweisen, soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
§ 38 Compliance
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche auf das Vertragsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
(2) Hierzu gehören insbesondere Vorschriften des Datenschutzrechts, des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts, des Geschäftsgeheimnisschutzes, der Exportkontrolle, der Geldwäscheprävention, der Korruptionsbekämpfung, des europäischen AI Acts, des Digital Services Acts sowie vergleichbarer nationaler und europäischer Rechtsvorschriften.
(3) Soweit gesetzliche Änderungen Anpassungen der Plattform oder dieses Vertrages erforderlich machen, werden die Parteien vertrauensvoll zusammenwirken, um die weitere vertragsgemäße Nutzung der Plattform zu ermöglichen.
§ 39 Laufzeit
(1) Dieser Vertrag tritt mit seinem wirksamen Abschluss gemäß § 6 in Kraft und gilt für die jeweils zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit. Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Bereitstellung des vereinbarten Kundenzugangs oder dem im Angebot bezeichneten Leistungsbeginn.
(2) Zeitlich befristete Verträge verlängern sich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern sie nicht nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen gekündigt werden. Unbefristete Verträge können von jeder Partei unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Rechte der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 40 Außerordentliche Kündigung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung nachhaltig verletzt, über das Vermögen einer Partei die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, der Kunde die Plattform vorsätzlich zu rechtswidrigen Zwecken nutzt, schwerwiegende Verstöße gegen Datenschutz-, Sicherheits- oder Geheimhaltungspflichten vorliegen, gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich machen.
(2) Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung wird der gekündigten Partei Gelegenheit zur Abhilfe gegeben, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 41 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform. Der Anbieter wird den Zugang des Kunden sowie der autorisierten Nutzer nach Ablauf etwaiger Exportfristen deaktivieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Zugangsdaten, API-Schlüssel sowie sonstige Authentifizierungsinformationen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
(3) Unberührt bleiben diejenigen Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus fortgelten. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Freistellung, geistiges Eigentum, anwendbares Recht, Gerichtsstand.
§ 42 Änderungen der Plattform
(1) Der Anbieter entwickelt TUCANO STUDIO kontinuierlich weiter und ist berechtigt, Funktionen, Benutzeroberflächen sowie technische Komponenten anzupassen oder weiterzuentwickeln, soweit hierdurch der vertragsgemäße Nutzen der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Änderungen können insbesondere erforderlich werden aufgrund technischer Weiterentwicklungen, neuer Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, Änderungen eingesetzter Dritttechnologien, neuer KI-Modelle oder Modellversionen, Optimierungen der Benutzerfreundlichkeit.
(3) Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig in geeigneter Weise informieren. Änderungen, welche den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, bedürfen der Zustimmung des Kunden oder einer anderweitigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
§ 43 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich gesetzliche oder regulatorische Anforderungen ändern, gerichtliche Entscheidungen eine Anpassung erforderlich machen, neue technische Entwicklungen berücksichtigt werden müssen, der Leistungsumfang der Plattform erweitert oder angepasst wird, berechtigte Interessen des Anbieters eine Anpassung erfordern.
(2) Der Anbieter wird den Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Soweit dem Anbieter ein Festhalten am unveränderten Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung unberührt.
§ 44 Abtretung und Vertragsübertragung
Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§ 45 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 46 Schrift- und Textform
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist, genügt für Erklärungen nach diesem Vertrag die Textform im Sinne des § 126b BGB. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
§ 47 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des europäischen Rechts, bleiben unberührt.
§ 48 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland.
§ 49 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich zulässig möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 50 Vertragsbestandteile
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit zwischen den Parteien vereinbart oder gesetzlich erforderlich, die nachfolgenden Vertragsbestandteile:
- Service Level Agreement (SLA), soweit ein solches vereinbart wurde;
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie der jeweils aktuellen Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet;
- Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Tarifs einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produkt- und Funktionsbeschreibung;
- Acceptable Use Policy (AUP) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, Informationen zur Informationssicherheit, Transparenzinformationen zum Einsatz künstlicher Intelligenz sowie weitere Compliance- und Produktinformationen werden ergänzend in TUCANO STUDIO bereitgestellt. Diese dienen der Information des Kunden und werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
